Service / Wir über uns
Datenschutzbeauftragte
Wir sind uns der Verantwortung bewusst
Gemäß §§ 50 bis 52h Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gelten die Jobcenter als verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten. In jeder verantwortlichen Stelle ist nach den Datenschutzvorschriften ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Leistungsberechtigte erhalten nach den Bestimmungen des SGB II Geld- und Beratungsleistungen, die ihren Unterhalt sichern und sie auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereiten sollen. Um Inhalt und Umfang dieser Leistungen richtig beurteilen zu können, muss das Jobcenter Hildesheim Auskünfte einholen, welche die persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Diese Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Jobcenter Hildesheimbei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften, damit mit den Sozialdaten sachgerecht umgegangen wird.
Der Datenschutzbeauftragte ist aber auch Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten und steht ihnen für alle Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kontaktdaten:
Jobcenter Hildesheim
Bettina Pletsch
527 - Datenschutz
Am Marienfriedhof 53
31134 Hildesheim