Geldleistungen
Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Voraussetzung:
Leistungsbezug nach
- Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld; Jobcenter)
- Asylbewerberleistungsgesetz (§2/§39)
- Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung)
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
Zahlungsnachweis über verauslagte Kosten
- Rechnungen und Quittungen
- Anmeldeformulare und Mitgliedsbeiträge für Vereine
- Elternbriefe für Klassenfahrten und Schulausflüge
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen Jobcenter-Kunden NUR die Übernahme der Kosten für die Lernförderung beantragen. Alle übrigen Leistungen werden bewilligt, wenn Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen und Nachweise über entstehende Kosten einreichen. Diese können Sie ganz unkompliziert per Mail senden. Die Kosten werden dabei direkt vom Jobcenter mit den Leistungsanbietern (Ausnahme Schulbedarf und Fahrtkosten) abgerechnet.
Bildungspaket
Für Kinder/junge Erwachsene unter 25 Jahren die eine allgemein- oder berufsbildene Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Teilhabepaket
Für Kinder/Junge Erwachsene unter 18 Jahren