Geldleistungen

Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Voraussetzung:

Leistungsbezug nach

  • Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld; Jobcenter)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (§2/§39)
  • Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

Zahlungsnachweis über verauslagte Kosten

  • Rechnungen und Quittungen
  • Anmeldeformulare und Mitgliedsbeiträge für Vereine
  • Elternbriefe für Klassenfahrten und Schulausflüge

Flyer

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Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da!

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen Jobcenter-Kunden NUR die Übernahme der Kosten für die Lernförderung beantragen. Alle übrigen Leistungen werden bewilligt, wenn Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen und Nachweise über entstehende Kosten einreichen. Diese  können Sie ganz unkompliziert per Mail senden. Die Kosten werden dabei direkt vom Jobcenter mit den Leistungsanbietern (Ausnahme Schulbedarf und Fahrtkosten) abgerechnet.

Bildungspaket

Für Kinder/junge Erwachsene unter 25 Jahren die eine allgemein- oder berufsbildene Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten

Fahrtkosten zur Schule (Entfernung min. 2 Km)

Ab der 11. Schulklasse übernimmt das Jobcenter die Kosten in voller Höhe. Hierfür sind eine Schulbescheinigung sowie ein Zahlungsnachweis einzureichen.

Mittagsverpflegung

Die Kosten werden in voller Höhe übernommen (sowohl Schule als auch Kita).

Ausflüge und Klassenfahrten

Die Kosten werden sowohl für eintägige Schulausflüge als auch mehrtägige Klassenfahrten in voller Höhe übernommen.

Lernförderung

Grundlage ist die von der Lehrkraft ausgefüllte Bestätigung über die Notwendigkeit von Lernförderung (Download als PDF Dokument).

Die Kosten der Lernförderung werden weder für Hausaufgabenbetreuung noch für das Erreichen einer bestimmten Schulform (z.B. Gymnasium) übernommen.

Liste der Lernförderanbieter (externer Link)

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Schulbedarf

Im August werden 103 € und im Februar 51,50 € pauschal überwiesen.

Zur Einschulung ist einmalig und ab dem 15. Lebensjahr jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen.

Teilhabepaket

Für Kinder/Junge Erwachsene unter 18 Jahren

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe

Kindern und jungen Erwachsenen stehen pro Monat 15 € für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, kulturelle Unternehmungen oder Ferienfreizeiten zu Verfügung.