Arbeitsvermittlung
Existenzförderung
Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee?
Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee und wollen durch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit dauerhaft beenden? Sie sind bereits hauptberuflich selbständig tätig, das Einkommen reicht aber (noch) nicht aus, um Ihre Bedarfsgemeinschaft zu versorgen? Damit Ihr Vorhaben gelingt, begleiten wir Sie durch alle Phasen von der Gründung bis hin zur tragfähigen und erfolgreichen Selbständigkeit.
Aus der Erfahrung zahlreicher Existenzgründerberatungen wissen wir, dass eine individuelle Begleitung während der Gründungsphase sehr häufig in einer nachhaltigen Selbständigkeit mündet.
Unsere Arbeit verfolgt das Ziel, dass unsere Kunden eine umfangreiche Klarheit in Bezug auf ihre Existenzgründung gewinnen, um diese dann motiviert und gezielt verfolgen.
Um Sie beim Aufbau der Selbständigkeit und in der Nachhaltigkeit der Unternehmung zu unterstützen, kann das Jobcenter Hildesheim Förderung gewähren. Ob und in welcher Höhe Förderung möglich ist, entscheidet die Integrationsfachkraft. Dabei wird geprüft, ob durch die neue Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II) künftig beendet werden kann, bzw. Sie als Gründerin oder der Gründer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind. Es besteht dabei jedoch kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung.
Nutzen Sie für Anfragen bitte folgende Mail-Adresse: Jobcenter-Hildesheim.516@jobcenter-ge.de Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie erhalten einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden.